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Text gilt ab: 27.02.2007

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2005 in Kraft1. Gleichzeitig tritt die „Richtlinie für den Strahlenschutz der Feuerwehren (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 16. August 1984 (MABl S. 433) außer Kraft.

1 [Amtl. Anm.:] betrifft die ursprüngliche Fassung, die am 31. Dezember 2006 außer Kraft getreten ist. Die Neubekanntmachung ist am 27. Februar 2007 in Kraft getreten.