Inhalt

Text gilt ab: 01.03.1996

I.

Auf Grund Nr. 3 Satz 1 der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit1 über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens vom 27. März 1995 (BAnz Nr. 72 vom 12.04.1995, S. 4349), beauftragt das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit2 die Gesundheitsämter in Bayern mit der Beglaubigung der ärztlichen Bescheinigungen gemäß Art. 75 Abs. 1 des vorbezeichneten Abkommens.

1 [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
2 [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz