Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2027

7. 

Bei Auszeichnungen von Bürgerinnen und Bürgern, die eine Straftat aufgeklärt haben, ist das Einvernehmen mit dem jeweils zuständigen Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht herzustellen.