Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.03.2027

1. 

Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration ehrt Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr eigenes Eingreifen eine Straftat oder deren Fortsetzung verhindert haben oder die anderweitig zur Verhinderung oder Aufklärung besonders schwerer Straftaten beigetragen und sich dadurch um die Innere Sicherheit verdient gemacht haben, durch eine Medaille für Verdienste um die Innere Sicherheit.