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Text gilt ab: 01.10.2013
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Die Regelungen der vorstehenden Nrn. 1 und 2 gelten nicht für Maßnahmen des Bundes.
Planungswettbewerbe unterliegen den Bestimmungen des Handbuches für Vergabe und Durchführung Freiberuflicher Dienstleistungen (VHF Bayern) gemäß OBBS vom 4. Dezember 2008 (Az.: IIZ5-40012-004/08). Abschnitt IV VHF Bayern wird entsprechend fortgeschrieben.
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 1. April 2009 (AllMBl S. 139) wird aufgehoben.
Den Kommunen wird empfohlen, wie im staatlichen Bereich zu verfahren.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor