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Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 16.03.2011
Nr. 9
Besondere Sachgebiete
Angelegenheiten, deren Bearbeitung besondere Kenntnisse und Erfahrungen erfordern, sollen in der Hand bestimmter Sachbearbeiter zusammengefasst werden. Namentlich kommen in Betracht:
a)
Betäubungsmittelstrafsachen,
b)
Verfahren wegen Gewaltdarstellung oder Aufstachelung zum Rassenhass,
c)
Lebensmittelstrafsachen,
d)
Verfahren, die Organisierte Kriminalität betreffen,
e)
politische Strafsachen,
f)
Verfahren wegen Verbreitung pornographischer oder jugendgefährdender Schriften,
g)
Pressestrafsachen,
h)
Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
i)
Umweltschutzstrafsachen,
j)
Verkehrsstrafsachen,
k)
Wirtschaftsstrafsachen,
l)
Vollstreckungssachen,
m)
Angelegenheiten des Verkehrs mit dem Ausland,
n)
Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt im sozialen Nahraum,
o)
Internetkriminalität.