Inhalt

OrgStA
Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 16.03.2011
Inhaltsübersicht
I. Abschnitt
Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften
Nr. 1
Sitz und Bezeichnung
Nr. 2
Bezeichnung der Behördenleiter
Nr. 3
Abteilungen und Hauptabteilungen
II. Abschnitt
Aufsicht und Leitung
Nr. 4
Aufgaben des Behördenleiters
Nr. 5
Aufgaben des Abteilungsleiters und des Hauptabteilungsleiters
Nr. 6
Stellung des Zweigstellenleiters
Nr. 7
Vertretung
III. Abschnitt
Geschäftsverteilung
Nr. 8
Grundsätze
Nr. 9
Besondere Sachgebiete
Nr. 10
Jugendstaatsanwalt
Nr. 11
Einzelfälle
IV. Abschnitt
Dienstbetrieb
Nr. 12
Verantwortlichkeit des Sachbearbeiters
Nr. 13
Zeichnung durch den Behördenleiter
Nr. 14
Zeichnung durch den Abteilungsleiter und den Hauptabteilungsleiter
Nr. 15
Mitzeichnung
Nr. 16
Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft
Nr. 17
Einarbeitungszeit
Nr. 18
Art der Zeichnung
Nr. 19
Sitzungsdienst
Nr. 20
Örtliche Sitzungsvertreter
V. Abschnitt
Rechtsbeschwerdeverfahren
Nr. 21
Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaft
VI. Abschnitt
Schlussvorschriften
Nr. 22
Inkrafttreten