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Versicherungsfreiheit der Notarassessoren in der Rentenversicherung der Angestellten
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Text gilt ab: 10.11.1992
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Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 31. Dezember 1958 (JMBl. 1959 S. 3).