Inhalt
6. Schlussbestimmungen
6.1 Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft; sie gilt unbefristet.
6.2 Übergangsvorschrift
Die Nr. 2.3.3 Satz 7 sowie die Anlagen 2 [Gruppierungsplan (GPl) mit Zuordnungshinweisen], 3 (Verzeichnis der Festtitel und Standarderläuterungen) und 4 [Funktionenplan (FPl) mit Zuordnungshinweisen] in der am 1. Januar 2023 geltenden Fassung sind erstmals bei Aufstellung und Ausführung des Staatshaushalts 2024 anzuwenden.