Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2017
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.09.2027

1.  

Diese Bekanntmachung ist anzuwenden bei der Ermittlung der Leerraummiete und des Möblierungszuschlags von Wohnraum für Studierende, für deren Errichtung vor dem 1. April 2003 Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln gewährt wurden, deren Bindungsdauer noch nicht beendet ist und bei denen für die Ermittlung der Leerraummiete die Mietpreis- und Mietpreisberechnungsvorschriften für öffentlich geförderten Wohnraum (Neubaumietenverordnung 1970 – NMV 1970 – in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990, BGBl. I S. 2203, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2003, BGBl. I S. 2346) Anwendung finden.