Inhalt
1.
Übersetzerprüfungen sowie Übersetzer- und Dolmetscherprüfungen, die an den folgenden staatlichen Prüfungsämtern durchgeführt werden, werden nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. d des Gesetzes über die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern (BayRS 300-12-1-J) geändert durch § 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 966), allgemein als gleichwertig der in Bayern abgelegten Prüfung für Übersetzer bzw. Übersetzer und Dolmetscher anerkannt:
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Prüfungsstelle für Übersetzer und Dolmetscher beim Regierungspräsidium Karlsruhe
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Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin
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Staatliches Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer Bremen
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Amt für Lehrerausbildung – Staatliche Prüfungen Darmstadt
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Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern, Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer im Lehrerprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz
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Prüfungsamt für Übersetzer und Dolmetscher beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes
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Sächsische Bildungsagentur Regionalstelle Leipzig, Referat 52, Dolmetscherprüfungen