Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.1994
Art. 3
Geltungsbereich
Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die auf Grund Art. 21 errichteten Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstalten).