Inhalt

Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 16.02.1987
§ 1
Bezeichnung
1Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land wird ein Nationalpark errichtet (II. Abschnitt). 2Der Nationalpark und sein Vorfeld tragen die Bezeichnung „Alpenpark Berchtesgaden“. 3Der Nationalpark umfaßt das in § 5 näher bezeichnete Gebiet. 4Das Vorfeld wird im Landschaftsrahmenplan gemäß § 2 abgegrenzt.