Inhalt

AZKoV
Text gilt ab: 01.08.2020
Fassung: 20.03.2001
§ 3
Umfang
Das verpflichtende Arbeitszeitkonto setzt sich zusammen aus einer fünfjährigen Ansparphase, einer dreijährigen – für Lehrkräfte an Gymnasien einer einjährigen – Wartezeit und einer fünfjährigen Ausgleichsphase.