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HG 2022
Text gilt ab: 01.01.2022
Fassung: 22.04.2022
Art. 1
Feststellung des Haushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2022 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 188 667 600 € festgestellt.