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FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012
§ 4
Dienstbezeichnung
1Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Anwärter und Anwärterinnen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene führen die Dienstbezeichnung „Vermessungsobersekretäranwärter“ bzw. „Vermessungsobersekretäranwärterin“. 2Die Anwärter und Anwärterinnen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene führen die Dienstbezeichnung „Vermessungsoberinspektoranwärter“ bzw. „Vermessungsoberinspektoranwärterin“.