Inhalt

FachV-Pol/VS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 09.12.2010
§ 25
Inhalte der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsfächer:
1.
Allgemeines Polizeirecht,
2.
Beamtenrecht,
3.
Besonderes Sicherheitsrecht,
4.
Strafrecht,
5.
Verkehrsrecht,
6.
Fahrausbildung,
7.
Geschlossener Einsatz,
8.
Informationstechnologie,
9.
Kriminalistik,
10.
Sachbearbeitung,
11.
Waffen- und Schießausbildung,
12.
Polizeiliches Einsatzverhalten,
13.
Berufsethik,
14.
Englisch,
15.
Einsatzbezogene polizeiliche Selbstverteidigung und Eigensicherung,
16.
Kommunikation und Konfliktbewältigung,
17.
Politische Bildung/Zeitgeschehen und
18.
Sport.
2Im Ausbildungsplan können weitere Ausbildungsfächer festgelegt werden.
(2) Gliederung, Inhalte und Lernziele der Ausbildungsfächer, Anzahl und Verteilung der Unterrichtsstunden sowie Methodik und Didaktik der Vermittlung werden im Ausbildungsplan festgelegt.