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FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 21
Auswahlkommissionen für das Zulassungsgespräch
1Für die Zulassungsgespräche sind vom Prüfungsausschuss für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene Auswahlkommissionen zu bilden, die sich jeweils aus zwei Prüfern bzw. Prüferinnen zusammensetzen, die mindestens der Besoldungsgruppe A 10 angehören. 2Die oder der Vorsitzende der jeweiligen Auswahlkommission muss ein Mitglied des Prüfungsausschusses sein. 3Für die Prüfer und Prüferinnen ist jeweils ein Vertreter zu bestellen. 4Die in Satz 2 genannten Voraussetzungen erstrecken sich auch auf die stellvertretenden Mitglieder.