Inhalt

FachV-LE/QE2+3
Text gilt ab: 01.03.2021
Fassung: 02.12.2012
§ 11
Schriftliche Prüfung
(1) 1Die schriftliche Prüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene umfasst folgende Prüfungsfächer:
1.
Prüfungsfach 1:
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz,
2.
Prüfungsfach 2:
Vermessungstechnische Berechnungen, Kataster und Grundbuch,
3.
Prüfungsfach 3:
gesetzliche Grundlagen zur Ländlichen Entwicklung sowie Verwaltungs- und Staatsbürgerkunde.
2Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt acht Stunden Prüfungszeit. 3Die Bearbeitungszeit beträgt beim Prüfungsfach 1 vier Stunden und bei den Prüfungsfächern 2 und 3 jeweils zwei Stunden. 4Die reguläre Prüfungszeit darf an einem Tag vier Stunden nicht überschreiten.
(2) 1Die schriftliche Prüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene umfasst folgende Prüfungsfächer:
1.
Prüfungsfach 1:
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz,
2.
Prüfungsfach 2:
Vermessung, Kataster und Grundbuch,
3.
Prüfungsfach 3:
Landentwicklung,
4.
Prüfungsfach 4:
Recht und Verwaltung.
2Die schriftliche Prüfung umfasst insgesamt 14 Stunden Prüfungszeit. 3Die Bearbeitungszeit beträgt beim Prüfungsfach 1 fünf Stunden und bei den Prüfungsfächern 2 bis 4 jeweils drei Stunden. 4Die reguläre Prüfungszeit darf an einem Tag fünf Stunden nicht überschreiten.