Inhalt

FachV-J
Text gilt ab: 01.06.2018
Fassung: 08.09.2014
§ 34
Fachtheoretische Studienabschnitte
Von der Hochschule wird jährlich ein Vorlesungsverzeichnis erstellt, aus dem sich die Lehrveranstaltungen, d.h. die Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften, sowie die hauptamtlichen Lehrpersonen und die nebenamtlichen Lehrbeauftragten ergeben.