Inhalt

AVSG
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 02.12.2008
§ 22
Bezeichnung
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales führt neben der Behördenbezeichnung, soweit es Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe wahrnimmt, die Bezeichnung „Bayerisches Landesjugendamt“.