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AGGVG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.06.1981
Art. 47
Persönliche Angaben
Für jeden Vorgeschlagenen sind anzugeben:
1.
Name und Vorname,
2.
Anschrift,
3.
Geburtsdatum und Geburtsort,
4.
Dauer des Wohnsitzes im Gerichtsbezirk,
5.
Stellung im Beruf, insbesondere ob und wieviel Land er als selbstwirtschaftender Eigentümer, als Verpächter oder als Pächter besitzt oder zuletzt besessen hat,
6.
ob und für welches Gericht er bereits früher als ehrenamtlicher Richter im Sinn des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen berufen oder vorgeschlagen war.