Inhalt

Text gilt ab: 25.08.2015

1. Allgemeines

1Die Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie) – Ausgabe 05/2011 wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Rundschreiben vom 26. Mai 2011 lediglich zur probeweisen Anwendung bekannt gegeben. 2Deshalb waren zur Umsetzung viele verwaltungsinterne Vorgaben notwendig, weshalb die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das Rundschreiben vom 26. Mai 2011 nicht mit Bekanntmachung eingeführt hat. 3Inzwischen liegen umfangreiche Erfahrungen mit der Nachrechnung von Brücken sowie der Anwendung der Richtlinie selbst vor. 4Deshalb führt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr jetzt die Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 05/2011 – zusammen mit der 1.  Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie – Ausgabe 04/2015 – mit dieser Bekanntmachung ein.