Inhalt

FORSTZUSR 2021
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsvorschrift

9.1   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft, es sei denn, die Geltungsdauer wird vor Ablauf dieses Zeitpunktes verlängert.

9.2   Übergangsvorschrift

Vorhaben nach Nr. 2.1 und Nr. 2.4, für die nach der FORSTZUSR 2019 bereits ein Antrag gestellt worden ist, werden auch nach dem 31. Dezember 2020 nach den Bestimmungen der FORSTZUSR 2019 abgewickelt.