Inhalt

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Text gilt ab: 15.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Zuwendungszweck

1Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Bayern zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. 2Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden. 3Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag leisten
zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen oder
zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes
und damit die nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.