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Text gilt ab: 01.01.2022

6. Bewirtschaftungsmaßnahmen

Für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2022 gelten weiterhin die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Haushaltsvollzugsrichtlinien 2021 (HvR 2021) vom 19. April 2021 (BayMBl. Nr. 303) getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen.