Inhalt

Text gilt ab: 01.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1. Zweck der Leistung

1Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine belasten nicht nur die Wirtschaft, sondern auch unsere Bürgerinnen und Bürger. 2Insbesondere die stark gestiegenen Energiekosten sind eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die Menschen in Bayern. 3Sind Haushalte trotz bestehender Bundeshilfen mit den Energiekosten überfordert, droht schlimmstenfalls eine Unterbrechung der Energieversorgung. 4Deshalb unterstützt der Freistaat Bayern von Energiesperren bedrohte Haushalte mit dem Ziel, einen SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezug infolge der Auswirkungen der Energiekrise zu verhindern, und gewährt Härtefallhilfen nach dieser Richtlinie.