Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

9. Kooperation

1Zur Sicherung der individuellen Betreuung, Erziehung, Bildung, Förderung und Pflege ist eine enge Kooperation der Einrichtung mit Kindertageseinrichtungen, Schulvorbereitenden Einrichtungen, Schulen, Ausbildungsstätten, Ärzten, Therapeuten, Kliniken, Diensten, Beratungsstellen und dem zuständigen Leistungsträger sowie mit anderen Behörden, insbesondere den Jugendämtern, aufzubauen und zu pflegen. 2Hierbei kommt dem Informationsmanagement hinsichtlich der Förder- und Betreuungsplanung ein zentraler Stellenwert zu.