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ZustBek-GP
Text gilt ab: 15.07.2022

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juli 2022 in Kraft. 2Mit Ablauf des 14. Juli 2022 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (ZustBek-UG) vom 16. Februar 2010 (AllMBl. S. 68), die durch Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (AllMBl. S. 147) geändert worden ist, außer Kraft.