Inhalt
35.
Aufwendungen für Pflegehilfsmittel sowie für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
35.1
Werden Aufwendungen von Pflegehilfsmitteln von der privaten oder sozialen Pflegeversicherung nicht bezuschusst oder anerkannt, ist eine mögliche Beihilfefähigkeit der Aufwendungen nach § 21 zu prüfen.
35.2
Aufwendungen für Inkontinenzartikel sind im Rahmen des § 21 beihilfefähig.