Inhalt

Text gilt ab: 11.01.2022

1.   Gegenstand und Geltungsbereich

1.1  

Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist der Umgang mit der neuen im Rahmen des Projekts BayUCtiz eingeführten Telefonie sowie der in diesem Zusammenhang eingeführten Software Cisco Jabber bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten sowie der Bayerischen Justizvollzugsakademie im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
Cisco Jabber ist die softwaregestützte Ergänzung im Bereich der „Unified Communication“ für die Telefonie bei der bayerischen Justiz. Unter Unified Communication versteht man eine vereinheitlichte Kommunikation durch die Integration von Kommunikationsmedien in einer einheitlichen Anwendungsumgebung. Im Geschäftsbereich der Justiz wird diese Software für die Telefonie in das öffentliche Telefonnetz zum Einsatz kommen. Ziel ist es, eine komfortable Zusammenarbeit zwischen der Telefonie (= Telefonendgerät) und dem Arbeitsplatzrechner bzw. Dienstlaptop zu ermöglichen. Neben der eigentlichen Telefonie werden folgende Funktionen bereitgestellt:
Alarmierungsfunktion (= stiller Alarm) per Tastendruck
Kommunikationsmöglichkeiten vom PC über Cisco Jabber
Anrufbeantworter (VoiceMail) für jeden Mitarbeiter
Chef-Sekretärfunktion
PC gestützter Vermittlungsarbeitsplatz
Telefonbuch
Drohanrufaufzeichnungen und Gebührenerfassung (JVA).
Weitere Funktionen der vorhandenen Unified Communication Plattform sind deaktiviert.

1.2  

Die datenschutzrechtlichen, dienstrechtlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.