Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022

9. 

Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter stellen sicher, dass die für die Eintragung und Aktualisierung erforderlichen Daten dem Landtagsamt rechtzeitig, richtig und vollständig übermittelt werden. Änderungen sind unverzüglich, spätestens am Ende eines Kalenderjahres mitzuteilen.