FG München: Abzweigung von Kindergeld
Urteil vom 14.03.2024 – 10 K 508/22
...Aufgrund der Tatsache, dass das Finanzamt auch bei einem Abzweigungsantrag den grundsätzlichen Anspruch der Eltern auf Kindergeld berücksichtige, aber nicht ob es den Eltern auch tatsächlich zugeflossen sei, seien zusätzlich Steuern auf Kindergeld zu bezahlen, das nicht erhalten worden sei. Vom steuerlich zustehenden Kinderfreibetrag werde lediglich der Anspruch auf das Kindergeld abgezogen, aber nicht berücksichtigt, ob es tatsächlich zugeflossen sei. ...