VG Würzburg: allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Abweichung von der Wohnraumgröße, Zuständigkeit, Spruchreife, Neuverbescheidung, Keine Ermessensreduzierung auf Null, Zusicherung, Gerichtskostenfreiheit, Angelegenheit der Fürsorge
Urteil vom 27.07.2023 – W 3 K 22.1549
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Titel:
allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Abweichung von der Wohnraumgröße, Zuständigkeit, Spruchreife, Neuverbescheidung, Keine Ermessensreduzierung auf Null, Zusicherung, Gerichtskostenfreiheit, Angelegenheit der Fürsorge
Normenketten:
VwGO § 113 Abs. 5
VwGO § 114 S. 1
BayVwVfG Art. 3
BayWoBindG Art. 4 Abs. 1
BayWoFG Art. 14 Abs. 2
BayWoFG Art. 14 Abs. 3
VwGO § 188 S. 2
Schlagworte:
allgemeiner Wohnberechtigungsschein, Abweichung von der Wohnraumgröße, Zuständigkeit, Spruchreife, Neuverbescheidung, Keine Ermessensreduzierung auf Null, Zusicherung, Gerichtskostenfreiheit, Angelegenheit der Fürsorge
Fundstelle:
BeckRS 2023, 21837
Tenor
I. ...