Inhalt
Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- a)
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Sie stellt den Zustand des Bodensees und die Ursachen seiner Verunreinigung fest.
- b)
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Sie beobachtet laufend die Wasserbeschaffenheit des Bodensees.
- c)
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Sie berät und empfiehlt den Anliegerstaaten Maßnahmen zur Behebung bestehender Mißstände sowie zur Verhütung künftiger Verunreinigungen.
- d)
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Sie erörtert geplante Maßnahmen eines Anliegerstaates im Sinne des Art. 1 Abs. 3.
- e)
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Sie prüft die Möglichkeit und den etwaigen Inhalt einer Reinhalteordnung für den Bodensee, die gegebenenfalls den Gegenstand eines weiteren Abkommens der Anliegerstaaten bilden soll.
- f)
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Sie behandelt sonstige Fragen, die die Reinhaltung des Bodensees berühren können.