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RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
151
Empfangsbestätigung
1Die Geschäftsstelle hat dem Beschwerdeführer auf Verlangen den Eingang einer Rechtsmittel- oder Begründungsschrift zu bescheinigen. 2Von Rechtsanwälten kann verlangt werden, dass sie eine vorbereitete Empfangsbescheinigung vorlegen.