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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) Neufassung vom 28. März 2023 (BAnz AT 19.06.2023 B1 )
Inhaltsübersicht (amtlich)
Einführung
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Richtlinien für das Strafverfahren
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Allgemeiner Teil
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Besonderer Teil
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1. Abschnitt Strafvorschriften des StGB
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1. Staatsschutz und verwandte Strafsachen
202 Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehören
203 Behandlung der nach § 142a Absatz 2 und 4 GVG abgegebenen Strafsachen
204 Strafsachen, die zur Zuständigkeit der zentralen Strafkammern gehören
205 Unterrichtung der Behörden für Verfassungsschutz in Staatsschutz- und anderen Verfahren
206 Unterrichtung des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes
207 Benachrichtigung des Bundeskriminalamtes
208 Verfahren betreffend staatsgefährdende Inhalte
209 Verfahren wegen Verunglimpfung und Beleidigung oberster Staatsorgane
210 Verfahren wegen Handlungen gegen ausländische Staaten (§§ 102 und 104 StGB)
211 Anhörung und Unterrichtung oberster Staatsorgane sowie oberster Bundes- und Landesbehörden
212 Verfahren bei weiteren Ermächtigungsdelikten
213 Geheimhaltung
214 Verlust oder Preisgabe von Verschlusssachen
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2. Geld- und Wertzeichenfälschung
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3. Sexualstraftaten
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4. Verbreitung und Zugänglichmachen gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Inhalte
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5. Beleidigung
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6. Körperverletzung
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7. Betrug
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8. Mietwucher
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9. Glücksspiel und Ausspielung
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10. Straftaten gegen den Wettbewerb
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10a. Bestechung ausländischer und internationaler Bediensteter nach §§ 334, 335a StGB
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11. Straßenverkehr
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12. Bahnverkehr, Schifffahrt und Luftfahrt
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13. Förderung der Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei
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14. Pressestrafsachen
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2. Abschnitt Strafvorschriften des Nebenstrafrechts
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Richtlinien für das Bußgeldverfahren
Inhalt
RiStBV
Text gilt ab: 30.03.2023
Fassung: 28.03.2023
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1. Staatsschutz und verwandte Strafsachen
202 Strafsachen, die zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehören
203 Behandlung der nach § 142a Absatz 2 und 4 GVG abgegebenen Strafsachen
204 Strafsachen, die zur Zuständigkeit der zentralen Strafkammern gehören
205 Unterrichtung der Behörden für Verfassungsschutz in Staatsschutz- und anderen Verfahren
206 Unterrichtung des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes
207 Benachrichtigung des Bundeskriminalamtes
208 Verfahren betreffend staatsgefährdende Inhalte
209 Verfahren wegen Verunglimpfung und Beleidigung oberster Staatsorgane
210 Verfahren wegen Handlungen gegen ausländische Staaten (§§ 102 und 104 StGB)
211 Anhörung und Unterrichtung oberster Staatsorgane sowie oberster Bundes- und Landesbehörden
212 Verfahren bei weiteren Ermächtigungsdelikten
213 Geheimhaltung
214 Verlust oder Preisgabe von Verschlusssachen