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Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage „Sonnabendquelle“ der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH in der Gemarkung Dalherda der Stadt Gersfeld/Rhön für den Ortsteil Oberstellberg der Gemeinde Ebersburg, Landkreis Fulda Vom 24. Juli 1998 (§§ 1–3)
§ 1
§ 2
§ 3
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 08.09.1998
Fassung: 24.07.1998
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§ 2
Soweit sich über das Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets hinaus weitere Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind diese Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.