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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und Neun Technische Lieferbedingungen (TL)
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Text gilt ab: 07.02.2000
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914-B
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) und Neun Technische Lieferbedingungen (TL)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 13. Januar 1998, Az. IID9-43345-001/94
(AllMBl. S. 81)
Zitiervorschlag:
An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
die Staatlichen Hochbauämter
die Straßenverkehrsbehörde
nachrichtlich:
die
Oberfinanzdirektionen
*)
die Hochschulbauämter
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
Verzeichnis der Anlagen
Anlage 1
:
Tabelle 5: Geeignete transportable Schutzeinrichtungen
Anlage 2
:
Bild 2: Einsatzbereiche für transportable Schutzeinrichtungen auf zweibahnigen Straßen
*)
[Amtl. Anm.:]
nunmehr: Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern