Inhalt

StPIHM
Text gilt ab: 01.01.2022

4.  

Der Bayerische Staatspreis wird an solche handwerklichen Aussteller des In- und Auslandes vergeben, deren präsentierte handwerkliche Leistungen weit über dem Durchschnitt liegen und eine besondere Auszeichnung rechtfertigen. Maßgeblich für die Auswahl der Preisträger sind:
auf der Internationalen Handwerksmesse oder ZUKUNFT HANDWERK präsentierte Leistungen (Erzeugnisse, Verfahren, Dienstleistungen), die vom ausstellenden Handwerksbetrieb selbst oder unter seiner maßgeblichen Beteiligung in Kooperation mit anderen Partnern hergestellt worden sind,
beim gestaltenden Handwerk in erster Linie Formgebung und Qualität der Ausführung,
beim technischen Handwerk vor allem technische Lösung, Qualität der Ausführung, Innovationsgrad, Anwendungsnutzen, Nachhaltigkeit,
allgemein progressive und innovative Ansätze in der Leistungserstellung, z.B. zukunftsweisende Kombination von Produkt und Dienstleistung, Komplettangebote, kooperative Ansätze, zukunftsweisender Einsatz neuer Technologien.