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321-A Aufbewahrung, Aussonderung, Anbietung, Übernahme und Vernichtung der Unterlagen in Rechts- und Verwaltungssachen bei den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit des Freistaates Bayern (Aussonderungsbekanntmachung – ArbgSgb) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Sozialordnung vom 16. März 1993, Az. Z 5/0527/3/93 (AllMBl. S. 565)
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I. Allgemeines
1. Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Zuständigkeit
4. Organisatorische Hilfsmittel
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II. Aufbewahrung, Aussonderung, Anbietung und Übernahme
[Schlussformel]
Inhalt
ArbgSgb
Text gilt ab: 01.07.1999
Fassung: 16.03.1993
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4.
Organisatorische Hilfsmittel
Dem staatlichen Archiv (Archiv) sind die Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne sowie Akten- und Registraturordnungen zu übergeben, soweit Gründe des Geheimnisschutzes nicht entgegenstehen.