Inhalt

Text gilt ab: 25.09.2001

2.   Vollzug der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Erweiterung des Katastrophenschutzes

Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes vom 25. März 1997 (BGBl Ι S. 726) ist das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl Ι S. 229), mit Ausnahme des § 9 Abs. 2 bis 4, außer Kraft getreten. Damit sind auch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die
Organisation des Katastrophenschutzes,
zusätzliche Ausstattung des Katastrophenschutzes,
zusätzliche Ausbildung des Katastrophenschutzes,
Kosten der Erweiterung des Katastrophenschutzes
sowie
Unterbringung des Katastrophenschutzes
außer Kraft. Die hierzu ergangenen Einführungserlasse wurden vom Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 27. Juni 2000 aufgehoben (vgl. IMS vom 17. Juli 2000 ID4-2271.1-1).