Inhalt
2.
Vollzug der allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes vom 25. März 1997 (BGBl Ι S. 726) ist das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1990 (BGBl Ι S. 229), mit Ausnahme des § 9 Abs. 2 bis 4, außer Kraft getreten. Damit sind auch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die
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Organisation des Katastrophenschutzes,
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zusätzliche Ausstattung des Katastrophenschutzes,
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zusätzliche Ausbildung des Katastrophenschutzes,
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Kosten der Erweiterung des Katastrophenschutzes
sowie
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Unterbringung des Katastrophenschutzes
außer Kraft. Die hierzu ergangenen Einführungserlasse wurden vom Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 27. Juni 2000 aufgehoben (vgl. IMS vom 17. Juli 2000 ID4-2271.1-1).