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Text gilt ab: 05.08.1968

II.  

Die freiwilligen Hilfsorganisationen (Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Bundesverband für den Selbstschutz, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, Johanniter-Unfallhilfe, Malteser-Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund) registrieren nach dem Registrierverfahren des Roten Kreuzes die Katastrophenbetroffenen, an deren Rettung, Betreuung und Versorgung sie neben dem Roten Kreuz mitwirken.
Sie geben die für den DRK-Suchdienst bestimmten Ausfertigungen der Registriervordrucke auf schnellstem Wege an die vom Roten Kreuz im Einvernehmen mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde (Kreisverwaltungsbehörde, Regierung, Bayerisches Staatsministerium des Innern) errichtete
gemeinsame Auskunftsstelle der freiwilligen
Hilfsorganisationen im Katastrophengebiet.
Anschrift und Rufnummer der Auskunftsstelle werden vom Katastropheneinsatzleiter oder in seinem Auftrag vom Leiter der Auskunftsstelle über Rundfunk, Fernsehen, (Ministerialentschließung vom 21. Juli 1966, MABl S. 362) und Presse bekannt gegeben.
Die erforderliche Grundausstattung an Registriervordrucken können die genannten Hilfsorganisationen vom BRK-Kreisverband oder unmittelbar vom Präsidium des Bayerischen Roten Kreuzes (Landesnachforschungsdienst, 8 München 22, Wagmüllerstr. 16) kostenlos beziehen.
Sind von einer Katastrophe so viele Leute betroffen, das die Hilfsorganisationen sie mit ihren Kräften nicht allein registrieren können, so ist die Registrierung von den Katastrophenschutzbehörden im Zusammenwirken mit den Hilfsorganisationen nach dem gleichen Verfahren durchzuführen (z.B. wenn wegen Hochwassergefahr eine größere Gemeinde evakuiert werden muss). Dann ist möglicherweise auch eine Unterstützung des Roten Kreuzes bei der Einrichtung und Unterhaltung der gemeinsamen Auskunftsstelle notwendig.
Es ist nicht erforderlich, für diesen Fall die Registriervordrucke durch die Katastrophenschutzbehörden vorrätig zu halten. Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden informieren sich jedoch vorsorglich über das DRK-Registrierverfahren beim BRK-Bezirks- oder Kreisverband durch Anforderung des Ausbildungsblattes IV a 221/1964 und von Mustervordrucken.