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Text gilt ab: 01.07.1977
Fassung: 14.03.1978
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7157.2-UG

Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder des Landesausschusses für Jugendarbeitsschutz, der Ausschüsse für Jugendarbeitsschutz bei den Aufsichtsbehörden sowie der Unterausschüsse nach § 55 Abs. 4 und 8 und § 56 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz
vom 14. März 1978, Az. IX/650.6/28/78
(AllMBl. S. 57)

Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen wird Folgendes bestimmt: