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Inhaltsverzeichnis
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Kreditwesen der Kommunen
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I. Kredite (Art. 71 GO)
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II. Kreditähnliche Verpflichtungen, Sicherheiten (Art. 72 GO)
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III. Weitere Anwendungsbereiche
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IV. Schlussbestimmungen
13. Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.10.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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IV.
Schlussbestimmungen
13.
Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.