Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

2.  

Um die Gemeinden bei der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen, wird die Einrichtung von „Sicherheitsbeiräten“ angeregt. Beiliegende Mustersatzung (Anlage 1) dient den Gemeinden als Grundlage für die Einrichtung von Sicherheitsbeiräten; ihre Übernahme wird empfohlen. Die bestehende Zuständigkeitsregelung und Aufgabenverteilung zwischen den allgemeinen Sicherheitsbehörden und der Polizei bleiben von der Tätigkeit der Sicherheitsbeiräte unberührt.
Als Anlage 2 werden Hinweise zu dem Satzungsmuster gegeben.