Inhalt

Text gilt ab: 05.06.1989

1.   Dankurkunde

Der Staatsminister des Innern spricht Bürgern, die ein Ehrenamt im Sinn der kommunalen Vorschriften ausgeübt haben, insbesondere kommunalen Mandatsträgern, für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in einer Urkunde (Dankurkunde) aus.