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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Vergabe des Bayerischen Demenzpreises
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1. Zielsetzung, Grundlagen
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2. Bekanntgabe, Aushändigung
2.1
2.2
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3. Preis
4. Auszeichnungswürdige Projekte
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5. Bewerbungsverfahren
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6. Beilhilferecht
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7. Jury
8. Geschäftsstelle
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9. Zweifelsfragen, Ausnahmen
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 22.09.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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2.
Bekanntgabe, Aushändigung
2.1
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt die Preisträgerinnen und Preisträger bekannt.
2.2
Der Bayerische Demenzpreis wird im Rhythmus von zwei Jahren im Rahmen einer Festveranstaltung verliehen.