Inhalt
10.
Übertragung von Aufgaben des IT-Betriebs an Dienstleister
Soweit das Bayerische Staatsministerium der Justiz Aufgaben des IT-Betriebs und der IT-Betreuung an Dienstleister (z.B. private Unternehmen, staatliche Rechenzentren) überträgt, stehen diesen die Befugnisse bzw. Verpflichtungen nach Maßgabe der hierüber geschlossenen Dienstleistungsvereinbarungen zu.