Inhalt
Das Ersuchen um internationale Fahndung zur polizeilichen Beobachtung in Staaten, die nicht am SIS angeschlossen sind, ist unter Mitteilung der im Vordruck IKPO Nr. 3 vorgesehenen Angaben über das jeweilige Landeskriminalamt bzw. das Bundespolizeipräsidium an das Bundeskriminalamt zu richten.